AB WELCHER ARBEITSZEIT IST EINE PAUSE GESETZLICH VORGESCHRIEBEN?

  • Wie regelt das Arbeitszeitgesetz die Ruhepausen?
  • Ruhepausen müssen echte Freizeit sein.

Ruhepause nach sechs Stunden

Wenn die Gesamtdauer der Tagesarbeitszeit mehr als sechs Stunden beträgt, ist die Arbeitszeit durch eine Ruhepause von mindestens einer halben Stunde zu unterbrechen.

  • Achtung: Der Arbeitnehmer kann die Pause auch früher einlegen, laut Arbeitszeitgesetz gebührt sie ihm aber spätestens nach sechsstündiger Arbeitszeit.

Eine Ruhepause liegt nur dann vor, wenn ihre Lage für den Arbeitnehmer vorhersehbar ist oder vom Arbeitnehmer innerhalb eines vorgesehenen Zeitraumes frei gewählt werden kann und es sich dabei um echte Freizeit handelt. Somit hat der Arbeitnehmer in der Pausenzeit keinerlei Arbeitsleistung zu erbringen und darf auch nicht arbeitsbereit sein müssen.

  • Die Pause kann auch auf zwei Pausen zu je 15 Minuten oder drei Pausen zu je zehn Minuten aufgeteilt werden.
  • Eine andere Teilung der Ruhepause kann nur durch Betriebsvereinbarung oder durch das Arbeitsinspektorat zugelassen werden.

Ihre Fragen beantworte ich gerne persönlich – rufen Sie mich doch einfach an oder senden Sie mir ein E-Mail:

Robert Pürstinger

> +43 (0)664 2020498

> office@pmp.co.at

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