Unser Tipp zum Thema:
Mindestlohn beachten
Mindestlohn beachten – viele Fallen und hohe Strafen
Das sollten Sie wissen …
Nach dem Lohn- und Sozialdumpinggesetz ist die Bezahlung unter dem jeweils vorgeschriebenen Mindestlohn strafbar. Dies gilt sowohl für inländische als auch für ausländische Arbeitgeber, die Arbeitnehmer aus dem EWR-Raum oder aus Drittstaaten zur Dienstleistung nach Österreich entsenden oder überlassen.
Wann liegt eine Unterentlohnung vor?
Arbeitgeber, die nicht
an den Arbeitnehmer bezahlen, begehen eine Verwaltungsübertretung. Diese Verwaltungsübertretung muss von der prüfenden Abgabenbehörde zwingend bei der jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zur Anzeige gebracht werden.
Höhe der Strafen
Die Strafen richten sich danach, wie viele Arbeitnehmer von der Unterentlohnung betroffen sind und ob die Unterentlohnung erstmalig war oder nicht.
Höchstens drei Arbeitnehmer wurden unterentlohnt
Mehr als drei Arbeitnehmer wurden unterentlohnt
Die Strafe entfällt, wenn der Arbeitgeber vor einer Kontrolle der Abgabenbehörde die fehlende Differenz nachweislich nachzahlt. Nach der Kontrolle kann die Strafe entfallen, wenn das fehlende Entgelt innerhalb einer gewissen Frist geleistet wird und die Unterschreitung nur gering war oder das Verschulden des Arbeitgebers (oder der verantwortlichen Beauftragten) leichte Fahrlässigkeit nicht übersteigt.
Darauf sollten Sie achten …
Ihre Fragen beantworte ich gerne persönlich.
Rufen Sie mich doch einfach an!
Lassen Sie uns über Ihre Herausforderung sprechen – und wie wir Sie gezielt unterstützen können: Ob mit Beratung, Analysen, Umsetzung oder Weiterbildung.