KÖNNEN MITARBEITER EINFACH AUF URLAUB GESCHICKT WERDEN?

  • Mitarbeiter können angeordneten Urlaub ablehnen.
  • Maximal drei Wochen am Stück.

Betriebsurlaub rechtzeitig vereinbaren

Unternehmer stellen sich diese Frage immer dann, wenn sie einmal im Jahr ihren Betrieb zwei oder drei Wochen zusperren möchten. Die Antwort ist nein – einseitig können Mitarbeiter nicht auf Urlaub geschickt werden.

Das Urlaubsgesetz sieht vor, dass ein Urlaub grundsätzlich zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer vereinbart werden muss. Dabei ist sowohl auf die Erfordernisse des Betriebes als auch auf die Erholungsmöglichkeiten des Dienstnehmers Rücksicht zu nehmen.

Möchte also ein Unternehmer einen Betriebsurlaub verhängen und einzelne Dienstnehmer sind nicht einverstanden, dann können diese nicht gezwungen werden, ihren Urlaub während dieser Zeit zu verbrauchen.

Mitarbeiter können einen angeordneten Urlaub ablehnen. Die Mitarbeiter können sich für die Dauer einer Betriebssperre arbeitsbereit erklären. In diesem Falle wäre ihnen die Zeit der Betriebssperre so zu bezahlen, als hätten sie gearbeitet und – zu einem späteren Zeitpunkt – ein vereinbarter Urlaub zu gewähren.

Es gibt für Arbeitgeber aber einen Ausweg: Sie haben die Möglichkeit, bei derartigen Betriebssperren einen Betriebsurlaub zu vereinbaren. Unter Betriebsurlaub versteht man die Konsumation des Urlaubes durch sämtliche Dienstnehmer des Betriebes gleichzeitig, meist verbunden mit einer Betriebssperre.

Um zu vermeiden, dass einzelne Mitarbeiter – wie oben dargestellt – eine Urlaubsvereinbarung anlässlich der Betriebssperre ablehnen, ist es ratsam, bereits in den schriftlichen Dienstvertrag eine solche Urlaubsvereinbarung aufzunehmen.

Dabei sind folgende Voraussetzungen zu beachten:

  • Die zulässige Dauer des Betriebsurlaubes beträgt maximal drei Wochen.
  • Der konkrete Zeitpunkt des Betriebsurlaubes muss so präzise wie möglich eingegrenzt sein.

Ihre Fragen beantworte ich gerne persönlich – rufen Sie mich doch einfach an oder senden Sie mir ein E-Mail:

Robert Pürstinger

> +43 (0)664 2020498

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