MUSS EIN UNTERNEHMEN DIE VORSTELLUNGSKOSTEN ERSETZEN?

  • Sind Sie ein attraktiver Arbeitgeber?
  • Dann werden Sie Bewerbungskosten selbstverständlich ersetzen.

Ersatz der Bewerbungskosten

Häufig fallen für Bewerber Fahrt- und Übernachtungskosten für die Anreise zu Vorstellungsgesprächen an – und Bewerber fordern einen Ersatz für diese Bewerbungskosten.

Unabhängig davon, ob sich das Unternehmen als attraktiver Arbeitgeber positionieren will oder nicht, stellt sich die Frage, ob eine Verpflichtung zum Kostenersatz besteht.

Gesetzlich ist keine ausdrückliche Regelung über den Ersatz der Vorstellungskosten gegeben. Aber nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes hat der potenzielle Arbeitgeber die Vorstellungskosten zu ersetzen, wenn er den Bewerber ausdrücklich zur persönlichen Vorstellung aufgefordert hat.

Das Unternehmen kann die Übernahme der Kosten jedoch ausschließen, indem es in der Einladung zum Bewerbungsgespräch den Anspruch auf den dabei entstehenden Kostenersatz ausdrücklich ausschließt.

Achten Sie daher in der Einladung zum Vorstellungsgespräch, wie Sie mit den dabei entstehenden Kosten umgehen wollen.

  • Wurde die Kostenübernahme nicht ausdrücklich ausgeschlossen und wird vom Bewerber der Kostenersatz gefordert, ist der Kostenersatz vom Unternehmen zu leisten.
  • Der Anspruch auf Ersatz der Fahrtkosten besteht auf den Ersatz der Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels und nicht in der Höhe des amtlichen Kilometergeldes.
  • Das AMS bietet eine Vorstellungsbeihilfe, die bei einem Kostenersatz angerechnet werden kann.
  • Und bedenken Sie, welches Bild Sie als Arbeitgeber dem Bewerber vermitteln, wenn Sie die Kosten nicht übernehmen wollen.

Ihre Fragen beantworte ich gerne persönlich – rufen Sie mich doch einfach an oder senden Sie mir ein E-Mail:

Robert Pürstinger

> +43 (0)664 2020498

> office@pmp.co.at

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