JOB-INFORMATION FÜR TEILZEITMITARBEITER:

  • Interne Information bei Stellenausschreibungen
  • Mehr Informationsrechte – mehr Informationspflichten

Information für Teilzeitbeschäftigte über neue Stellen

Arbeitgeber müssen Teilzeitmitarbeiter über die Schaffung und Ausschreibung einer Stelle mit einem höheren Arbeitszeitausmaß sowie Vollzeitstellen vorab informieren.

Die Information muss durch eine allgemeine Bekanntgabe (z.B. Aushang) an einer für Teilzeitbeschäftigte leicht zugänglichen Stelle im Unternehmen, durch geeignete IT- oder Telekommunikationsmittel (z.B. Intranet, E-Mail) erfolgen.

  • Plant ein Arbeitgeber, eine Vollzeitstelle auszuschreiben, muss er diese Stelle zuerst seinen Teilzeitbeschäftigten anbieten.
  • Achtung: Der Verstoß gegen diese Bestimmung zieht eine Verwaltungsstrafe in Höhe von bis zu 436 Euro nach sich.

Ihre Fragen beantworte ich gerne persönlich – rufen Sie mich doch einfach an oder senden Sie mir ein E-Mail:

Robert Pürstinger

> +43 (0)664 2020498

> office@pmp.co.at

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