AB WANN MUSS EIN MITARBEITER EINE KRANKENSTANDS-BESTÄTIGUNG VORLEGEN?

  • Krankenstand immer sofort melden
  • Informationspflicht und Krankenstandsbestätigung

Krankenstand umgehend melden

Es gibt immer wieder Unsicherheit was richtig sei: Muss ein Mitarbeiter bereits am ersten Tag des Krankenstandes eine Krankmeldung vorlegen oder erst bei einer Krankenstandsdauer von drei Tagen.

Ein Mitarbeiter ist verpflichtet, dem Arbeitgeber unverzüglich am Tag der Arbeitsverhinderung zu melden, dass er krank ist. Kommt er seiner Meldepflicht nicht nach, verliert er für die Dauer der Säumnis (der Nichtmeldung) seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Eine ärztliche Krankenstandsbestätigung muss der Mitarbeiter hingegen nur vorlegen, wenn er vom Arbeitgeber für den jeweiligen Krankheitsfall ausdrücklich dazu aufgefordert wird. Eine Säumnis führt zum Verlust des Anspruches auf Entgeltfortzahlung für die Dauer der Säumnis.

Eine generelle Nachweispflicht zur Vorlage einer Krankenstandsbestätigung gibt es also nicht. Auch nicht, wenn der Dienstvertrag regelt, dass ab einer Krankenstandsdauer von einem oder drei Tagen eine Krankenstandsbestätigung vorzulegen ist.

  • Dem Mitarbeiter muss für die Vorlage der Krankenstandsbestätigung eine angemessene Frist gesetzt werden. In der Regel wird eine einwöchige Frist ausreichend sein.

Ihre Fragen beantworte ich gerne persönlich – rufen Sie mich doch einfach an oder senden Sie mir ein E-Mail:

Robert Pürstinger

> +43 (0)664 2020498

> office@pmp.co.at

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