WANN MUSS DAS ENTGELT SPÄTESTENS ÜBERWIESEN WERDEN?

  • Wann sind Lohn und Gehalt fällig?
  • Regeln Sie den Auszahlungstermin bereits im Dienstvertrag.

Späteste Termine für die Entgeltzahlung

Bei der Fälligkeit des Entgelts muss zwischen Angestellten und Arbeitern unterschieden werden.

Fälligkeit bei Angestellten

Bei Angestellten hat die Zahlung ihres Monatsgehaltes in zwei annähernd gleichen Beträgen spätestens am 15. und am Monatsletzten zu erfolgen.

In der Praxis erfolgt die Zahlung des gesamten Monatsgehalts üblicherweise bis zum Monatsletzten. Die Auszahlung zum Monatsletzten ist zulässig, wenn sie ausdrücklich vereinbart worden ist. Die Vereinbarung eines späteren Auszahlungszeitpunktes ist unwirksam.

  • Legen Sie bereits im Dienstvertrag die Überweisung zum Monatsletzten schriftlich fest!

Fälligkeit bei Arbeitern

Bei Arbeitern ist für die Fälligkeit des Entgelts die kollektivvertragliche Regelung zu beachten. Sieht der Kollektivvertrag keine Regelung zur Fälligkeit vor oder kommt kein Kollektivvertrag zur Anwendung, gilt die Fälligkeit am Monatsletzten, wenn:

  • das Entgelt nach Monaten bemessen wird,
  • das Entgelt nach längeren Zeiträumen bemessen wird oder
  • der Arbeiter Dienste höherer Art verrichtet.

Die Fälligkeit am Ende jeder Kalenderwoche gilt, wenn der Arbeiter nach Einzelleistung, Stunden oder Stück bezahlt wird.

Wird das Entgelt nach kürzeren Zeiträumen als dem Kalendermonat bemessen, gilt die Fälligkeit einzelner Zeiträume.

Achtung: Rechtzeitige Überweisung

  • Der Dienstgeber ist verpflichtet, im Fall der vereinbarten Überweisung des Arbeitsentgelts auf ein Konto des Dienstnehmers dafür zu sorgen, dass dem Dienstnehmer das Geld am Fälligkeitstag bereits zur Verfügung steht.

Ihre Fragen beantworte ich gerne persönlich – rufen Sie mich doch einfach an oder senden Sie mir ein E-Mail:

Robert Pürstinger

> +43 (0)664 2020498

> office@pmp.co.at

Tags:

Comments are closed