ACHTEN SIE AUF VERJÄHRUNG UND VERFALL:

  • Was ist Verjährung? Was ist Verfall?
  • Der Unterschied macht’s aus.

Verjährung und Verfall von arbeitsrechtlichen Ansprüchen

Die Begriffe Verjährung und Verfall von Ansprüchen klingen umgangssprachlich ähnlich, haben aber rechtlich deutliche unterschiedliche Auswirkungen.

Verjährung von Ansprüchen

Arbeitsrechtliche Ansprüche, die dem Mitarbeiter aus einem Dienstverhältnis zustehen, verjähren von Gesetzes wegen grundsätzlich nach drei Jahren – sofern in Kollektivverträgen oder Dienstverträgen keine anderen Fristen geregelt sind.

Diese Verjährung führt zwar nicht zum vollständigen Verlust der Ansprüche für den Mitarbeiter, aber die Ansprüche können gegenüber dem Dienstgeber nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden.

Verfall von Ansprüchen

Während bei einer Verjährung nur das Klagerecht für den Mitarbeiter erlischt, kommt es bei einem Verfall zu einem gänzlichen Verlust der Ansprüche.

Achten Sie bei arbeitsrechtlichen Formulierungen in Dienstverträgen und Vereinbarungen auf den Unterschied in den Wirkungen von Verfall und Verjährung.

  • Die entscheidende Frage ist, was tatsächlich vereinbart werden soll.
  • Und versäumen Sie keine Fristen – weder Verfall noch Verjährung.

Ihre Fragen beantworte ich gerne persönlich – rufen Sie mich doch einfach an oder senden Sie mir ein E-Mail:

Robert Pürstinger

> +43 (0)664 2020498

> office@pmp.co.at

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