MUSS DIE E-CARD-GEBÜHR VOM DIENSTGEBER EINBEHALTEN WERDEN?

  • E-Card-Gebühr Regeln für das Jahr 2024
  • Rückerstattung bei Mehrfachversicherung

E-Card-Gebühr 2024 – Abzug und Rückerstattung

Ja, der Dienstgerber muss die jährliche E-Card-Gebühr – das Service-Entgelt –  von seinen Mitarbeitern mit der Novemberabrechnung einbehalten und an die zuständige Krankenkasse abführen.

  • Die E-Card-Gebühr beträgt für 2024 EUR 13,35.
  • Hat ein Dienstnehmer mehrere Dienstverhältnisse, besteht eventuell eine Mehrfachversicherung und die E-Card-Gebühr wird von mehreren Dienstgebern einbehalten. In diesem Fall kann sich der Dienstnehmer das zu viel bezahlte Service-Entgelt auf Antrag von der Krankenkasse rückerstatten lassen.

Ihre Fragen beantworte ich gerne persönlich – rufen Sie mich doch einfach an oder senden Sie mir ein E-Mail:

Robert Pürstinger

> +43 (0)664 2020498

> office@pmp.co.at

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